Internationale Transporte: Das sollten Unternehmer beachten
4 Jan 2012Von dem internationalen Handel profitieren zunehmend kleine Unternehmen, die Waren aus anderen Ländern erhalten oder dorthin versenden. Dabei müssen Unternehmer die Zollbestimmungen beachten, denn einige Produkte unterliegen Einschränkungen, die sich zwischen den Länder unterscheiden. Während internationale Transporte innerhalb der EU einfacher abzuwickeln sind, sieht außerhalb Europas komplizierter aus. Daher erfahren Sie hier die wichtigsten Dinge, die Sie bei Transporten ins Ausland und nach Deutschland beachten sollten.
Einfuhrbestimmungen aus EU-Staaten
Innerhalb Europas gilt für viele Waren der freie Handel zwischen den EU-Staaten, so dass Sie weder den Transport beim Zoll anmelden noch zusätzlich Steuern zahlen müssen. Anders sieht dies beispielsweise bei Genussmitteln, wie Tabak und Kaffee. Diese Waren unterliegen der Verbrauchssteuer und sind beim Hauptzollamt anmeldepflichtig. Ebenso unterliegen Chemikalien sowie Arznei- und Betäubungsmittel strengen Vorschriften für den Transport in Europa. In diesen Fällen sollten Sie sich über die einzelnen Waren beim Zoll informieren, der Ihnen die erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem darf Empfänger eine Lieferantenerklärung verlangen. Bei Nicht-EU-Ländern sind Ein- und Ausfuhr komplizierter.
Zollbestimmungen für Nicht-EU-Länder
Grundsätzlich müssen Sie alle Waren, die aus einem Land außerhalb der EU nach Deutschland einführen lassen beim Zoll anmelden. In den meisten Fällen müssen Sie Einfuhrabgaben leisten und – je nach Ware – eine Verbrauchssteuer entrichten. Außerdem ist es bei Einfuhr entscheidend. Zu welchem Zweck Sie die in die EU einführen lassen, zum Beispiel zur Weiterverarbeitung oder zur Einführung in den Handel. Dies entscheidet über das entsprechende Zollverfahren, dem Sie sich unterziehen müssen. Ebenso gibt es auch beim grenzüberschreitenden Handel zwischen Nicht-EU-Ländern und Deutschland Einschränkungen bei der Ein- beziehungsweise Ausfuhr. Möchten Sie jedoch Waren außerhalb Europa exportieren, sind Sie zur Zoll-Meldung verpflichtet. Währenddessen geben Sie an, ob der Transport die Waren dauerhaft ausführt oder ob sie später zurück in die EU befördert. Auch hier ist die Zollbehörde Ihr erster Ansprechpartner, denn für verbrauchssteuerpflichtige Produkte gibt es Sonderregelungen.
Transportmöglichkeiten inner- und außerhalb der EU
Je nachdem, für welchen internationalen Transport Sie sich entscheiden, sind weitere Vorschriften zu beachten. So finden Sie auf der Transportplattform Transportmöglichkeiten für unterschiedliche Güter auf dem Landweg. Ebenso ist der Seeweg mit Containern oder per Flugzeug möglich. Die Abfertigung erfolgt dann am Flughafen oder Hafen.
Bild: panthermedia.net Ahmet Ihsan Ariturk
Ähnliche Artikel:


